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Pilzsanierung / Schwammsanierung

Wir empfehlen eine Pilzsanierung (bei allen Pilzarten) grundsätzlich nicht im Do-it-yourself-Verfahren sondern von einem erfahrenen Fachunternehmen durchführen zu lassen!

Grundvoraussetzung für eine dauerhafte Sanierung von Schimmelpilz oder Hausschwamm ist die Beseitigung der Feuchtigkeitsursachen.


Ohne die Situation vor Ort und das Ausmass des Befalls und des Schadens zu kennen, sind keine spezifischen Sanierungsempfehlungen möglich.

Dies gilt für den echten Hausschwamm und auch für alle andere Schwammarten und holzzerstörende Pilze. Dies kann z. B. aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk sein oder der Einbau von nassen Baumaterialien, sowie die Wiederverwenden von (befallenen) Baumaterialien. Mangelnde Austrocknung des Gebäudes, Kondenswasserbildung oder die nicht einwandfreie Sanierung von Feuchteschäden können ebenso die Ursache für Pilzbildung sein.


Telefon Büro:


Zürich 043 311 85 25  Bern 031 302 95 00  Basel  061 311 60 60 Chur  081 252 40 76


Pilzproben für Laboruntersuchungen für alle Niederlassungen bitte an:


Corak AG

Flurstrasse 93

8047 Zürich


E- Mail info@corak.ch


Schimmelpilz

Die Verfärbungen können meistens abgebürstet werden, wenn die Feuchtigkeitsursache beseitigt ist. Man sollte die Flächen jedoch anschliessend mit einem Fungizid behandeln, damit der Schimmel bei einer erneuten Befeuchtung nicht abermals auftritt. Grundsätzlich sollte immer zuerst der Pilz mit entsprechendem Fungizid abgetötet und erst danach entfernt werden, nicht dass sich alle Sporen im Raum verteilen und sich neue Kulturen entwickeln können. Die befallenen Bereiche einfach neu zu überstreichen ist keine Lösung. Es ist auch immer wichtig die Ursache der bestehenden Feuchtigkeit zu kennen und zu beheben.


Holzzerstörende Pilze (Hausschwamm)

Das befallene Holz muss mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand (ca. 1 m) über den erkennbaren Befall hinaus ausgetauscht werden. Auch die übrigen Baumaterialien, z. B. Fugenmörtel, Schüttungen müssen entfernt werden. Das Mauerwerk muss mit für die Schwammsanierung zugelassenen Mitteln behandelt werden, z. B. Bohrlochtränkung. Das verbliebene bzw. neu eingebrachte Holz muss ebenfalls mit einem Holzschutzmittel behandelt werden.

Da ein Pilz möglicherweise über Jahre in einer sogenannten Trockenstarre verblei

Weitere Informationen unter:


Schimmelpilz

Holzzerstörende Pilze

salzgeschädigte Mauerwerke (Chlorid)

Kondenswasser


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