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Bewohnte Räume im Dachgeschoss, respektive ausgebaute Dachgeschosse, müssen unbedingt luftdicht sein. Ein luftdichtes Dach verhindert das warme, feuchte Raumluft in die kalte Dachkonstruktion hinaus gelangt und dort Kondenswasser abscheidet.


Gleichzeitig werden Lüftungswärmeverluste reduziert und unangenehme Zugerscheinungen vermieden.


Bezüglich des Wärmeschutzes gelten beim Dach im wesentlichen die gleichen Aussagen wie bei der Wand. Auch hier ist eine möglichst gute Wärmedämmung anzustreben.


Ein Kaltdach hat zwischen der wasserdichten Dachhaut und der darunter liegenden Wärmedämmung einen von Aussenluft durchströmten Hohlraum, eine sogenannte Belüftung. Fast jedes Schrägdach ist ein Kaltdach. Die Dachhaut wird dort durch Ziegel oder eine andere Dacheindeckung gebildet.


Kondensatausscheidung bei Luftleckstellen

Schrägdachkonstruktion mit Belüftung und Unterdach

Die erwähnte Belüftung verhindert, dass sich in der Dachkonstruktion und in der Wärmedämmung Feuchtigkeit ansammeln kann. Zudem wird im Sommer die von der sonnenerwärmten Dachhaut erhitzte Luft des Zwischenraumes abgeführt und durch kühlere Aussenluft ersetzt, wodurch der Dachraum kühler bleibt. Die Weite des belüfteten Zwischenraumes ist abhängig von der Dampfdichtheit der Unterkonstruktion, von der Neigung des Daches und von der Länge der Belüftungsstrecke. Sie sollte 4 bis 10 cm betragen. Ein Kaltdach hat ausserdem immer ein sogenanntes Unterdach. Dieses wirkt als zweite wasserdichte Haut. Es übernimmt die Aufgabe, bei Sturm eingedrungenes Regenwasser und bei Schnee zurückgestautes Schmelzwasser aufzufangen und abzuleiten.


Anforderungen der SIA Normen

Durch eine eventuell nicht vollständig gewährleistete Durchlüftung der Dachkonstruktion wie dies bei einer Kaltdachvariante Voraussetzung ist, kann die warme feuchte Luft nicht abgeführt werden und kondensiert in der Konstruktion. Die SIA Norm 238 fordert eine minimale Höhe des Durchlüftungsraumes, bei einer Sparrenlänge von < 10 Meter und einer Dachneigung von 25 bis 30°, von 40 mm. Die Reduktion des Durchlüftungsraumes ist im Bereich von Durchbiegungen, Pfetten usw. bis zu 50% zulässig. Die Höhe des Durchlüftungsraumes zwischen dem Unterdach und der Eindeckung muss mindestens 45 mm betragen.


Die Konzentration der Luft- Leckverluste in einem speziellen Gebäudebereich (z.B. Dachgeschoss) ist zu vermeiden. Die Gesamt- Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle darf in keiner Zone (Einzelraum, Raumgruppe oder Geschoss) des Gebäudes den von 2 m3/ (h x m2 ) überschreiten.


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