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Schallschutz und Lärmmessungen Lärm wird meist als subjektive Kompo-nente empfunden und wird je nach Person, Alter oder jeweiliger körperlicher und geistiger Verfassung unterschiedlich bewertet. Die Lärmschutzverordnung (LSV) hat das primäre Ziel den Menschen vor schädlichem und lästigem Lärm zu schützen. Die Lärmschutzverordnung regelt die Begrenzung von Lärmemis-sionen welche beim Betrieb neuer oder bestehender Anlagen entstehen und verlangt auch baulichen Schallschutz an bestehenden lärmbelasteten Anlagen und Gebäuden. Wir Messen Musikerzeugung Kundenlärm Verkehrslärm Bahnlärm Industrielärm Frequenzen Körperschall Luftschall Wir Untersuchen Bestimmen der Ursachen Lärmberechnungen Einhaltung Grenzwerte Umweltverträglichkeit Dämpfungsanalysen Wir Beraten Lärmkataster Lärmgutachten Schallschutzmassnahmen Sanierungskonzepte vorsorgliche Massnahmen Zonen Stufe I Erholungszone Stufe II Wohnzone Stufe III Wohn- Gewerbe- Misch- und Kernzone Stufe IV Gewerbe und Industriezone Wir erfassen die Lärmemissionen, bestimmen die Lärmquellen und erstellen unabhängige Gutachten. Als Basis für ein Gutachten dient das Bundesgesetz über Umweltschutz (USG vom 7. Okt. 85), sowie die Lärmschutz-verordnung (LSV vom 15. Dez 86) Im weiteren gelten die SIA Normen 118 <Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten> und 181 <Schallschutz im Hochbau>. Die Empfindlichkeitsstufen sind abhängig von der Nutzung der entsprechenden Bauzonen gemäss Zonenplan. Weitere Informationen unter |


