Schallschutz und Lärmmessungen

Lärm wird meist als subjektive Kompo-nente empfunden und wird je nach Person, Alter oder jeweiliger körperlicher und geistiger Verfassung unterschiedlich bewertet. Die Lärmschutzverordnung (LSV) hat das primäre Ziel den Menschen vor schädlichem und lästigem Lärm zu schützen. Die Lärmschutzverordnung regelt die Begrenzung von Lärmemis-sionen welche beim Betrieb neuer oder bestehender Anlagen entstehen und verlangt auch baulichen Schallschutz an bestehenden lärmbelasteten Anlagen und Gebäuden.


Wir Messen

Musikerzeugung

Kundenlärm

Verkehrslärm

Bahnlärm

Industrielärm

Frequenzen

Erschütterungen/ Vibrationen

Körperschall

Luftschall


Wir Untersuchen

Bestimmen der Ursachen

Lärmberechnungen

Einhaltung Grenzwerte

Umweltverträglichkeit

Dämpfungsanalysen


Wir Beraten

Lärmkataster

Lärmgutachten

Schallschutzmassnahmen

Sanierungskonzepte

vorsorgliche Massnahmen


Zonen

Stufe I Erholungszone

Stufe II Wohnzone

Stufe III Wohn- Gewerbe- Misch- und Kernzone

Stufe IV Gewerbe und Industriezone


Wir erfassen die Lärmemissionen, bestimmen die Lärmquellen und erstellen unabhängige Gutachten.


Als Basis für ein Gutachten dient das Bundesgesetz über Umweltschutz (USG vom 7. Okt. 85), sowie die Lärmschutz-verordnung (LSV vom 15. Dez 86) Im weiteren gelten die SIA Normen 118 <Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten> und 181 <Schallschutz im Hochbau>.


Die Empfindlichkeitsstufen sind abhängig von der Nutzung der entsprechenden Bauzonen gemäss Zonenplan.


Weitere Informationen unter

Bau- Inspektionen

Bauexpertisen

Bau-Recht

Bauphysik

Bautechnologie

Bau-Thermographie

Bauschaden

Bauaustrocknung

Vibrations- Erschuetterungsmessungen

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